Wann Kinder in Deutschland Steuern zahlen müssen – mit Fokus auf Kapitalerträge, Depots & Investments. Was Eltern unbedingt wissen sollten.
Kinder und Steuern – das passt für viele erst einmal nicht zusammen. Schließlich haben Kinder in der Regel kein Gehalt und keine Lohnabrechnung. Trotzdem sind Kinder in Deutschland steuerlich eigenständige Personen – und genau das wird häufig unterschätzt.
Spätestens dann, wenn Geld auf den Namen eines Kindes angelegt wird, interessiert sich auch das Finanzamt dafür. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von ETFs gelten dann steuerlich nicht als Einkommen der Eltern, sondern als Einkommen des Kindes. Ob eine Person in Deutschland Steuern zahlen muss, hängt nicht vom Alter ab.
In diesem Artikel geht es ausschließlich um die Frage, wann Kinder in Deutschland Steuern auf Kapitalerträge zahlen müssen. Es geht nicht um Kinderfreibeträge, Kindergeld oder Betreuungskosten (meine Artikel zu diesen Themen findest du hier und hier), sondern um Investments, Depots und Konten auf den Namen des Kindes – und darum, was das für Eltern bei der Finanzplanung konkret bedeutet.
Beachte bitte, dass der steuerliche Begriff der Kapitalanlagen Immobilieninvestments nicht mit einschließt. Für diese Assetklasse gelten andere Vorschriften. Sie sind daher nicht Teil dieses Artikels.
Sind Kinder in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig?
Kurz gesagt: Ja.
Auch Kinder sind steuerlich eigenständige Personen. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet nicht nach Alter, sondern nach Einkommensart und -höhe. Ob unterm Strich tatsächlich Steuerzahlungen auf Kapitalerträge geleistet werden müssen, hängt davon ab, wie hoch diese ausfallen und ob die Eltern die administrativ notwendigen Vorkehrungen genommen haben, um Freibeträge direkt zu nutzen.
Wann müssen Kinder tatsächlich Steuern zahlen?
Zu den steuerlich relevanten Kapitalerträgen, die in der Regel bei Kindern mit Kapitalanlagen anfallen, gehören unter anderem:
- Zinsen auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten
- Dividenden aus Aktien oder ETFs
- Ausschüttungen aus Fonds und die sog. Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
- realisierte Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren
Sobald diese Erträge dem Kind zugeordnet sind, gelten sie steuerlich als Einkommen des Kindes – unabhängig davon, wer das Geld ursprünglich eingezahlt hat.
Das ist ein zentraler Punkt:
Nicht die Herkunft des Geldes ist entscheidend, sondern der wirtschaftliche Eigentümer.
Typische Konstellationen in so einem Fall sind Junior-Depots und Sparkonten oder Tagesgeldkonten auf den Namen des Kindes. In all diesen Fällen gehören die Kapitalerträge steuerlich dem Kind. Die Eltern verwalten das Vermögen lediglich treuhänderisch, solange das Kind minderjährig ist. Anders ist es, wenn Eltern in ihrem eigenen Depot investieren und das Geld gedanklich „für das Kind“ zurücklegen. In diesem Fall bleiben die Erträge steuerlich bei den Eltern und damit auch die Steuerpflicht für diese Erträge.
Welche Steuern fallen bei Kapitalerträgen von Kindern an?
Kapitalerträge unterliegen der sog. Kapitalertragsteuer oder auch Abgeltungsteuer genannt. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Deutsche Banken führen die Steuer automatisch an das Finanzamt ab, auch bei Kindern, sofern keine entsprechende Freistellung vorliegt. Das führt oft zu der falschen Annahme, Kinder würden „keine Steuern zahlen“. In Wahrheit wird der Steuerabzug bei der deutschen Bank direkt vorgenommen oder es greifen Freibeträge, sodass der Eindruck entsteht, Kinder wären nicht steuerpflichtig.
Der Einbehalt der Kapitalertragsteuer gilt grundsätzlich als abschließende Besteuerung – allerdings nur bei inländischen Kapitalerträgen. Kapitalerträge von ausländischen Banken unterliegen keinem automatischen Steuerabzug und müssen daher in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erzielt dein Kind also Kapitalerträge von ausländischen Banken muss es auch eine eigene Steuererklärung abgeben, damit die Erträge besteuert werden.
Welche Freibeträge gibt es?
Kinder haben, wie Erwachsene auch, Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag und den Grundfreibetrag. Solange die gesamten Einkünfte des Kindes unterhalb dieser Grenzen liegen, fällt effektiv keine Einkommensteuer an. Um diese Freibeträge zu nutzen, sollten folgende Einstellungen / Anträge vorgenommen werden:
- Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 1.000: Hierfür benötigt dein Kind den sog. Freistellungsauftrag bei der Bank, bei der das Junior-Depot oder das Festgeld- bzw. Tagesgeldkonto geführt wird. Den Auftrag richtest du direkt bei der Bank ein. Das hat zur Folge, dass die Bank die Abgeltungsteuer erst dann einbehalten und an das Finanzamt abführen wird, wenn der Betrag der Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von EUR 1.000 übersteigt. Der Freistellungsauftrag ist zeitlich unbeschränkt gültig, bis er vom Steuerpflichtigen selbst geändert wird. Ist für dein Kind allerdings kein Freistellungsauftrag eingerichtet, kann der Sparer-Pauschbetrag im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Es kommt dann zu einer Erstattung der entsprechenden bisher gezahlten Kapitalertragsteuer.
- Grundfreibetrag: Hat dein Kind keine weiteren Einkünfte außer den Kapitalerträgen und liegen diese in Summe zwar über dem Sparer-Pauschbetrag, aber noch unter dem Grundfreibetrag, dann kannst du beim Finanzamt eine sog. Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) für dein Kind beantragen. Die Bescheinigung wird bei der Bank eingereicht. Das bewirkt, dass dein Kind die Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhält. Die NV-Bescheinigung ist drei Jahre gültig und muss anschließend bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erneut beantragt werden.
Typische Annahme-Fehler bei Investments für Kinder
In der Praxis sind folgende „Denkfehler“ typisch, wenn es um Kapitalanlagen für Kinder geht:
- „Das Geld habe doch ich eingezahlt, also versteuere ich es auch.“ Steuerlich falsch → Wenn das Konto oder Depot auf den Namen des Kindes läuft, ist das Kind der wirtschaftliche Eigentümer, der Elternteil verwaltet nur treuhänderisch. Damit ist das Kind steuerpflichtig.
- „Kinder können doch gar keine Steuern zahlen.“ Steuerlich falsch → Kinder können steuerpflichtig sein, wenn sie Erträge erzielen, zahlen aber oft wegen der greifenden Freibeträge keine Steuer – vorausgesetzt die entsprechenden Anträge (Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung) sind eingereicht.
- „Solange mein Kind minderjährig ist, ist alles steuerfrei.“ Steuerlich falsch → Die Steuerpflicht knüpft nicht an das Alter an, sondern an die Art der Erträge.
- „Das Finanzamt merkt das nicht.“ Falsch→ Banken melden die Kapitalerträge automatisch an die Finanzämter.
Diese Denkfehler können später zu unangenehmen Überraschungen führen – etwa bei Nachforderungen oder Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Was bedeutet das für die Finanzplanung von Eltern?
Richtig genutzt, kann die steuerliche Eigenständigkeit von Kindern, sprich ein eigenes Depot oder Tagesgeldkonto, für das Kind Vorteile bieten:
- Nutzung eigener Freibeträge für die Kinder: Somit „verbrauchen“ die Kinder nicht die Freibeträge der Eltern (dies ist der Fall, wenn im Depot der Eltern für das Kind gespart wird)
- steueroptimierter Vermögensaufbau über viele Jahre: Oftmals sind die Kapitalerträge der Kinder nicht höher als der Sparer-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass ein höherer Netto-Auszahlungsbetrag bei einer Ausschüttung verbleibt, der ggf. wieder reinvestiert werden kann. Langfristig profitiert das Kind dann vom Zinseszins-Effekt.
Gerade bei langfristigen ETF-Investments kann das einen spürbaren Effekt haben.
Gleichzeitig sollten Eltern die Risiken kennen:
- mögliche Steuererklärungspflicht für das Kind
- Auswirkungen auf spätere Sozialleistungen oder Förderungen, beispielsweise für Bafög, wenn gewisse Vermögensgrenzen überschritten werden
Finanzplanung für Kinder ist damit nicht nur eine Rendite-, sondern auch eine steuerliche und strategische Entscheidung.
Fazit
Sobald Geld auf den Namen eines Kindes investiert wird, gelten klare steuerliche Regeln. Wer diese kennt, kann sie sinnvoll nutzen – Stichwort Freistellungsbescheinigung oder NV-Bescheinigung. Wer sie ignoriert, riskiert unnötigen Aufwand.
Für Eltern, die Vermögen für ihre Kinder aufbauen wollen, gehört das Thema Steuern deshalb zwingend zur Finanzplanung dazu.
Wer sich mit der steuerlichen Seite von Investments für Kinder intensiver beschäftigen möchte, stößt schnell an Grenzen einzelner Blogartikel. Denn die Frage nach der Steuerpflicht von Kindern ist nur ein Baustein der Finanzplanung. In meinem Buch „Reich erziehen“ gehe ich genau auf diese Zusammenhänge detaillierter ein.
Der Fokus liegt dabei nicht nur auf Steuern, sondern auf der gesamten finanziellen Bildung von Kindern und der Rolle der Eltern bei diesem Prozess. Wer das Thema ganzheitlich angehen möchte, findet dort die vertiefende Einordnung, für die in einem einzelnen Artikel oft kein Platz ist.
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